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0 % Umsatzsteuer, Einspeisevergütung, KfW und regionale Programme
Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher auf oder an Wohngebäuden gilt seit 2023 der Nullsteuersatz. Bis 30 kWp entfällt die Umsatzsteuer auf Lieferung und Montage komplett.
Nicht selbst verbrauchter Solarstrom wird vergütet: seit August 2026 mit 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (bis 10 kWp). Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre.
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) finanziert Photovoltaikanlagen und Speicher mit zinsgünstigen Krediten über die Hausbank.
Viele Bundesländer, Städte und Stadtwerke fördern Photovoltaik, Speicher oder Balkonkraftwerke mit Zuschüssen. Die Programme ändern sich häufig – der Installateur kennt die aktuellen Töpfe vor Ort.